Biergarten “Grundregeln”
Es gibt wichtige Grundregeln, die jeder Biergartenbetreiber einzuhalten hat.
Es fängt schon vor der eigentlichen Eröffnung an, wenn man sich um die ganzen Formalitäten kümmern muss. Die wichtigste Grundregel ist, dass man eine entsprechende Konzession hat, um überhaupt ein Lokal eröffnen zu dürfen; eine Konzession bekommt man bei der zuständigen Stadt ausgestellt, sie kostet aber einige tausend Euro. Bevor jemand eine Konzession erhält werden zunächst bestimmt Grundsätze, die ausschlaggebend sind, überprüft. So ist es jemandem untersagt, eine Gaststätte zu eröffnen, der keinerlei Grundkenntnisse im Lebensmittelrecht vorzuweisen hat oder einen Vertreter benennen kann, der entsprechende Erfahrungen hat. Eine Bescheinigung der Industrie und Handelskammer ist hier zwingend erforderlich.
Eine weitere Grundregel ist, die Anerkennung der Auflagen und Bedingungen, die eine Konzession mit sich ziehen, so zum Beispiel der Vermerk des Lärmschutzes, der besonders für Biergartenbetreiber immer wieder eine wichtige Grundregel zum Erhalt des Geschäftes ist. Denn nur, wenn die Lärmbelästigung durch die Besucher des Biergartens im erträglichen Rahmen sich befindet, wird dem Inhaber die Konzession nicht entzogen. Sollten sich aber die Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung aber wiederholen, wird das Ordnungsamt einschreiten, und dem Biergartenbesitzer die Konzession für den Betrieb des Biergartens entziehen; es ist nicht gleich die ganze Konzession für das Lokal entzogen, nur allein für den Biergarten.
Des weiteren müssen sich der Geschäftsinhaber und seine Vertreter zu den allgemein bekannten Gaststätten Verordnungen auseinander setzen. Hierin sind alle Grundregeln, die es gibt noch einmal aufgelistet. So auch, dass der Ausschank an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt ist, bei stärkeren alkoholischen Getränken auch unter 18 Jahren verboten ist.
Auch bei dem Ausgeben von Essen, gibt es bestimmte Grundregeln, die auch für Biergartenbetreiber einzuhalten sind. Es wird nicht nach normaler Gastronomie und nach einem Biergarten unterschieden.
Auf Kontrollen, die die Einhaltung dieser Grundsätze prüft, muss sich jeder Biergartenbetreiber einstellen.
Auch Besucher eines Biergartens müssen sich an bestimmte Grundregeln halten. Ein Biergarten ist auch ein Gastronomiebetrieb, der zwar etwas lockerer ist, aber auch hier gelten die gleichen Pflichten, wie bei jedem anderen Besuch eines Lokals. Nicht nur, dass man sich dementsprechend verhält, man sollte auch laute Lärmbelästigung vermeiden. Da das Konsequenzen für den Betreiber hat.
