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Biergarten “Grundregeln”

Es gibt wichtige Grundregeln, die jeder Biergartenbetreiber einzuhalten hat.

Es fängt schon vor der eigentlichen Eröffnung an, wenn man sich um die ganzen Formalitäten kümmern muss. Die wichtigste Grundregel ist, dass man eine entsprechende Konzession hat, um überhaupt ein Lokal eröffnen zu dürfen; eine Konzession bekommt man bei der zuständigen Stadt ausgestellt, sie kostet aber einige tausend Euro. Bevor jemand eine Konzession erhält werden zunächst bestimmt Grundsätze, die ausschlaggebend sind, überprüft. So ist es jemandem untersagt, eine Gaststätte zu eröffnen, der keinerlei Grundkenntnisse im Lebensmittelrecht vorzuweisen hat oder einen Vertreter benennen kann, der entsprechende Erfahrungen hat. Eine Bescheinigung der Industrie und Handelskammer ist hier zwingend erforderlich.
Eine weitere Grundregel ist, die Anerkennung der Auflagen und Bedingungen, die eine Konzession mit sich ziehen, so zum Beispiel der Vermerk des Lärmschutzes, der besonders für Biergartenbetreiber immer wieder eine wichtige Grundregel zum Erhalt des Geschäftes ist. Denn nur, wenn die Lärmbelästigung durch die Besucher des Biergartens im erträglichen Rahmen sich befindet, wird dem Inhaber die Konzession nicht entzogen. Sollten sich aber die Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung aber wiederholen, wird das Ordnungsamt einschreiten, und dem Biergartenbesitzer die Konzession für den Betrieb des Biergartens entziehen; es ist nicht gleich die ganze Konzession für das Lokal entzogen, nur allein für den Biergarten.
Des weiteren müssen sich der Geschäftsinhaber und seine Vertreter zu den allgemein bekannten Gaststätten Verordnungen auseinander setzen. Hierin sind alle Grundregeln, die es gibt noch einmal aufgelistet. So auch, dass der Ausschank an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt ist, bei stärkeren alkoholischen Getränken auch unter 18 Jahren verboten ist.
Auch bei dem Ausgeben von Essen, gibt es bestimmte Grundregeln, die auch für Biergartenbetreiber einzuhalten sind. Es wird nicht nach normaler Gastronomie und nach einem Biergarten unterschieden.
Auf Kontrollen, die die Einhaltung dieser Grundsätze prüft, muss sich jeder Biergartenbetreiber einstellen.
Auch Besucher eines Biergartens müssen sich an bestimmte Grundregeln halten. Ein Biergarten ist auch ein Gastronomiebetrieb, der zwar etwas lockerer ist, aber auch hier gelten die gleichen Pflichten, wie bei jedem anderen Besuch eines Lokals. Nicht nur, dass man sich dementsprechend verhält, man sollte auch laute Lärmbelästigung vermeiden. Da das Konsequenzen für den Betreiber hat.

Herzlich Willkommen liebe Biergartenfreunde

Zurzeit hat es jeden Tag über 30 Grad…viele Leute ächzen unter einer solchen Hitze…für einen Besuch im Biergarten jedoch ist dieses Wetter optimal, da es so auch bis spät in die Nacht noch angenehm warm bleibt.

In diesem Sinne sammele ich hier Neuigkeiten & Ratschläge für einen erfolgreichen Biergartenbesuch am Abend, nach der Arbeit.

Bis bald!

Eine Wiesn auf der Wiesn – Die Damenwiesn

Vom ersten wieder auf den zweiten Wiesnmontag verschoben fand in diesem Jahr die Sixt Damenwiesn am 28.September 2009 im Hippodrom-Festzelt statt.

Eine kleine finanzielle Zuwendung in Höhe von 50€ oder mehr für die Regine Sixt Kinderhilfe e.V. mit dem Stichwort „Tränchen trocknen“ überwiesen und einen gewissen Beziehungsfaktor zu Sixt galt es zu haben, denn nur wer auf der Gästeliste von Frau Sixt stand, durfte auch mit dabei sein bei dem Fest im “kleinen Kreise”.

Zu dem exklusiven Kreis gehörten in diesem Jubiläumsjahr der 20. Damenwiesen von Regine Sixt rund 770 Persönlichkeiten aus Medien, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Angefangen hatte es 20 Jahre zuvor mit 36 Damen, die sich im Käferzelt trafen, heute kommen sie aus aller Welt, selbst wenn es Umstände bedeutet, nach München.

Draußen bleiben mussten wie immer die Männer, auch 2009. Lediglich der Fahrdienst zur Wiesn und zurück wurde von Männern durchgeführt, dem Sixt Limousine Service.

Von Anfang an dabei ist übrigens Uschi Glas, die sich bereits seit 1989 die Ehre gibt.